- Details
- Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05. März 2014 20:24
Einsatzmedaille für Einsätze gemäß § 2 (1) lit. c WehrG (Katastrophenschutz) |
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Stiftung (aktuelle Grundlage) | Bundesgesetz vom 23.12.2002 |
Diese Einsatzmedaille wird vom Bundesminister für Landesverteidigung an Personen verliehen, die während einer Wehrdienstleistung zu einem Einsatz des Bundesheeres nach § 2 Wehrgesetz 2001 herangezogen wurden. Dabei handelt es sich um die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges. Die Einsatzmedaille wird verliehen, sofern der Einsatz unter besonders gefährlichen Verhältnissen oder unter erheblicher physischer oder psychischer Belastung der zum Einsatz herangezogenen Soldaten erfolgte. |
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