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- Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05. März 2014 20:23
Einsatzmedaille für Einsätze gemäß § 2 (1) lit. b WehrG |
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Stiftung (aktuelle Grundlage) | Bundesgesetz vom 23.12.2002 |
Diese Einsatzmedaille wird vom Bundesminister für Landesverteidigung an Personen verliehen, die während einer Wehrdienstleistung zu einem Einsatz des Bundesheeres nach § 2 Wehrgesetz 2001 herangezogen wurden. Dabei handelt es sich um Einsätze auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt. Hinter dieser etwas sperrigen Gesetzesformulierung verbergen sich in der Praxis die Grenzsicherungseinsätze. Die Einsatzmedaille wird verliehen, |
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