Einsatzmedaille für Einsätze gemäß § 2 (1) lit. b WehrG
(Einsatz im Inneren)

Stiftung (aktuelle Grundlage) Bundesgesetz vom 23.12.2002

Diese Einsatzmedaille wird vom Bundesminister für Landesverteidigung an Personen verliehen, die während einer Wehrdienstleistung zu einem Einsatz des Bundesheeres nach § 2 Wehrgesetz 2001 herangezogen wurden.

Dabei handelt es sich um Einsätze auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt.

Hinter dieser etwas sperrigen Gesetzesformulierung verbergen sich in der Praxis die Grenzsicherungseinsätze.

Die Einsatzmedaille wird verliehen, 
     a) bei einer Mindestdauer der Heranziehung zum Einsatz von vier
        Wochen oder
     b) jedenfalls, sofern der Einsatz unter besonders gefährlichen
        Verhältnissen oder unter erheblicher physischer oder
        psychischer Belastung der zum Einsatz herangezogenen
        Soldaten erfolgte.
     

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Freitag, 22. November 2024