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- Zuletzt aktualisiert: Samstag, 12. November 2016 17:10
Leistungsabzeichen für Maschinisten / Kärnten | |
In Kärnten gibt es auch eine lange Tradition der Anerkennung für die Tätigkeit als Maschinist. So wurde bereits am 15. Februar 1930 vom ständigen Ausschuss beschlossen, dass jeder Maschinist (der damals noch "Kraftspritzenführer" hieß), der den Maschinistenkurs besucht und die abschließende Prüfung bestanden hatte, den Titel "geprüfter Maschinist" zuerkannt bekam und überdies das bundeseinheitliche Kraftspritzenführerabzeichen erhielt. 1949 wurde ein Leistungsabzeichen für geprüfte Maschinisten geschaffen. Die Bedingungen dazu wurden in den Feuerwehrdienstlichen Mitteilungen des KLFV im Märzheft 1950 verlautbart:
Die erste Verleihung des neu geschaffenen "Silbernen Maschinistenabzeichens" erfolgte 1954 (Feuerwehrdienstliche Mitteilungen des KLFV vom September 1954). Ab diesem Zeitpunkt gab es das Abzeichen in zwei Varianten:
1972 wurde schließlich für beide Varianten auch ein Version in Gold geschaffen. Neue Verleihungsrichtlinien wurden schlussendlich am 17. April 1972 verlautbart. |
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1972 Leistungsabzeichen für Maschinistenabzeichen Eisen | |
1972 Leistungsabzeichen für Maschinisten Silber | |
1972 Leistungsabzeichen für Maschinisten Gold | |
1972 Leistungsabzeichen für Maschinisten und Kraftfahrer Eisen | |
1972 Leistungsabzeichen für Maschinisten und Kraftfahrer Silber | |
1972 Leistungsabzeichen für Maschinisten und Kraftfahrer Gold | |
Die oben dargestellten Abzeichen werden aktuell noch verliehen. Dies geht aus der "Wiederverlautbarung - Verordnungen und Richtlinien 2005 der Kärntner Feuerwehren" hervor, die auf der Homepage des KLFV aktuell abfragbar ist. Dort ist im Kapitel 17.5 Abzeichen des KLFV bzw. der ÖBFV auf Seite 60 Folgendes zu lesen: 4. Maschinistenleistungsabzeichen Das Maschinistenleistungsabzeichen (mit oder ohne roten Blitzpfeil) für in der Löschgruppe eingeteilte Maschinisten gelangt in den Stufen Eisen, Silber und Gold zur Verleihung. Verleihungsanträge (Antragsformular) sind vom Kommandanten im Dienstweg an den KLFV zu richten. Die aktive Tätigkeit muss aus den Dienstbüchern nachweisbar sein. Voraussetzungen: Eisen: 10-jährige aktive Tätigkeit als Maschinist nach erfolgreich absolviertem Maschinistenlehrgang Silber: wie Eisen, jedoch nach 20-jähriger aktiver Tätigkeit als Maschinist, wobei der Auszuzeichnende bereits im Besitz des Maschinistenleistungsabzeichens in Eisen und zwischen den Verleihungen der Zeitraum von fünf Jahren verstrichen sein muss Gold: wie Eisen, jedoch nach 30-jähriger aktiver Tätigkeit als Maschinist, wobei der Auszuzeichnende bereits im Besitz des Maschinistenleistungsabzeichen in Silber und zwischen den Verleihungen der Zeitraum von fünf Jahren verstrichen sein muss Maschinisten und Kraftfahrern kann das Maschinistenleistungsabzeichen nach den obigen Voraussetzungen in Eisen, Silber bzw. Gold mit rotem Blitzpfeil verliehen werden. |