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- Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 01. Mai 2019 18:56
1939 - 1945 Hitlerjugend im Feuerwehrdienst | ||
Vereinbarung zur HJ im Feuerlöschdienst Das Feuerlöschgesetz vom 1.11.1938 erwähnt die Jugendfeuerwehren nicht. Am 21.4.1939 wurde jedoch eine Vereinbarung mit dem Jugendführer des Deutschen Reiches über die Ausbildung der HJ im Feuerlöschdienst getroffen.
Die feuerwehrtechnische Unterteilung der Einheiten erfolgte in Gruppen und Zügen (2 Gruppen = 1 Zug). Die größte Einheit (Gefolgschaft) ... soll in einem Luftschutzort I. oder II. Ordnung vorläufig 80 Jungen, im Ausnahmefall 100 Jungen nicht übersteigen. Normalerweise soll der Feuerwehrdienst 35 Doppelstunden im Jahr nicht übersteigen, wobei dieser Dienst auf den Dienst in der HJ anzurechnen ist. Erste Uniformierungsvorschrift In einem weiteren Erlaß vom 28. Juni 1939 wurde die Uniformierung der zum Feuerwehrdienst kommandierten Jungen wie folgt festgelegt:
Eingliederung in den HJ-Streifendienst Schon im Dezember des gleichen Jahres, nämlich nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, hatte man erkannt, daß die Organisationsform der HJ-Feuerwehr-Scharen auf Schwierigkeiten stieß. Zwar hatte sich die Aufstellung der Feuerlöschdienstreserven aus der HJ bewährt. Infolge der Mobilmachung waren aber zahlreiche Luftschutzorte lll. Ordnung von den Einberufungen stärker betroffen, als die der I. und II. Ordnung. Ohne besondere Weisung waren die dadurch bei den Feuerwehren entstandenen Lücken durch HJ ausgefüllt worden. Schwierigkeiten ergaben sich aber vor allem daraus, daß die HJ-Feuerwehr-Scharen keine Sondereinheit nach dem Muster der Marine-HJ, der Flieger-HJ usw. bildeten. Das führte zu Überschneidungen beim Ausbildungs- und HJ-Dienst und vor allem zu doppelter Belastung. Mit Runderlass vom 7.1.1939 (Anmerkung: Das Datum stammt aus der Originalunterlage des Sekretariats der deutschen Jugendfeuerwehr, kann jedoch aufgrund des bereits im Gang befindlichen Zweiten Weltkrieges nicht korrekt sein; aufgrund des Textzusammenhanges war vermutlich Dezember 1939 oder Jänner 1940 gemeint) wurden daher neue Vereinbarungen mit der Reichsjugendführung bekanntgegeben, wonach die Ausbildung der HJ im Feuerlöschdienst dem Streifendienst der HJ übertragen wurde. In der Anlage zu diesem Runderlaß heißt es u.a.:
Aufbau und Ausübung In einem Reichsbefehl der Reichsjugendführung vom 12.8.40 sind Aufbau und Ausbildung der Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst zusammengefaßt dargestellt. Die Feuerwehrscharen unterstehen nur dem Führer des Streifendienstes im Bann. Für die Ausbildung der Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst ist in diesem Reichsbefehl ein besonderer Dienstplan veröffentlicht. Danach ist für die gesamte feuerwehrtechnische Ausbildung der Feuerwehrführer verantwortlich. Die übrige Ausbildung erfolgt nach dem Ausbildungsplan für Sondereinheiten für die Kriegszeit vom 1.11.1939 als K-Ausbildung durch die HJ. Verlangt werden:
Nach Möglichkeit ist der Feuerwehrdienst der HJ mit dem der allgemeinen Freiwilligen Feuerwehr zusammenzulegen. Seit 1940 fanden regelmäßig HJ-Führerlehrgänge an den Feuerwehrschulen statt. Die Zeitschrift Deutscher Feuerschutz kündigte noch im Februar 1944 derartige Lehrgänge an. Organisation und Uniformierung Im Runderlaß vom 31.3.1941 wurde die organisatorische Zugehörigkeit der HJ-Feuerwehrscharen und die Uniformierung ihrer Mitglieder geklärt. Dazu heißt es in dem Erlaß:
Jugenddienstpflicht und Feuerwehrdienst Neue Überschneidungen ergaben sich hinsichtlich der Jugenddienstpflicht und des Feuerwehrdienstes. Die Widersprüche wurden durch einen Runderlass des Reichsministers des Innern und Jugendführers des Deutschen Reiches vom 16.6.1941 ausgeräumt:
Dienstgrade der Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst Die gezeigten Abzeichen werden als rechtes und linkes Schulterstück (aus der Sicht des Trägers) dargestellt. |
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rechtes Schulterstück | linkes Schulterstück | Dienstgrad |
Hitlerjunge | ||
Rottenführer | ||
Oberrottenführer | ||
Kameradschaftsführer | ||
Oberkameradschaftsführer | ||
Scharführer | ||
Oberscharführer | ||
Gefolgschaftsführer | ||
Obergefolgschaftsführer | ||
Hauptgefolgschaftsführer | ||
Die Ziffern bezeichnen die Nummer des Bannes, die Ziffern auf den Knöpfen die Nummer der Gefolgschaft. In der Hitlerjugend gab es noch zahlreiche weitere, höhere Dienstgrade, nicht jedoch innerhalb der HJ-Feuerwehreinheiten. Bekannt sich auch Fälle, in denen vorschriftswidrig die Schulterstücke für Anwärter der Freiwilligen Feuerwehren getragen wurden. Die folgenden Fotos wurden im Feuerwehrwehr-Museum in St. Florian/Oberösterreich aufgenommen. |
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HJ-Feuerwehrrock | ||
HJ-Gebietsarmdreieck am linken Oberärmel | ||
HJ-Feuerwehrabzeichen und HJ-Streifendienst-Ärmelband am linken Unterärmel |