Ehrenzeichen - Verdienste um die oö. Jugend

Stiftung (aktuelle Grundlage) Beschluss der OÖ. Landesregierung
vom 19.11.1984

Mit diesem Ehrenzeichen sollen Personen ausgezeichnet werden, "die sich im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung um die Jugend des Landes Oberösterreich außergewöhnliche Verdienste erworben und hervorragende Leistungen erbracht haben".

Das Ehrenzeichen können in der Jugendarbeit tätige oder um die Jugend verdiente Personen erhalten:

1. Hauptamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen

    • mindestens fünfjährige Tätigkeit in einer Jugendorganisation oder einer behördlichen oder privaten Jugendeinrichtung (z.B. Jugendzentrum, Jugendherberge,...)
    • hervorragende Gesamtqualifikation
    • hervorragende Einzel- und Sonderleistungen
    • Abschluss der hauptamtlichen Tätigkeit oder schon vorher aufgrund einer Sonderleistung

 

2. Ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen mit

    • mindestens dreijähriger Tätigkeit
    • überörtlicher Verantwortung
    • hervorragender Gesamtqualifikation
    • Abschluss der ehrenamtlichen Tätigkeit oder schon vorher aufgrund einer Sonderleistung

oder

    • unabhängig von der Dauer der Tätigkeit
    • auch bei normal örtlicher Verantwortung
    • für hervorragende, außergewöhnliche Einzelleistung

 

3. Sonstige Personen, die sich außerhalb von Jugendorganisationen besondere Verdienste um die Jugend des Landes erworben haben.

In der Praxis wird diese Auszeichnung im Bereich der Feuerwehren an die HAW und OAW für die Jugendarbeit verliehen.

Bemerkenswert ist auch, dass die offizielle Bezeichnung zwar "Ehrenzeichen - Verdienste um die oö. Jugend" lautet, der Text auf der Vorderseite jedoch "Ehrenzeichen - Verdienste für die OÖ. Jugend".

OOe EZ Verd Jugend

Freitag, 22. November 2024