Florianmedaille des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes Stufe II

Stiftung Beschluss der Satzung durch die Landesfeuerwehrleitung am 19.09.2017

Die Auszeichnungen des Oö. LFV sind vorgesehen für Mitglieder von öffentlichen Feuerwehren in OÖ, die sich um das oberösterreichische Feuerwehrwesen, insbesondere den Oö. LFV besonders verdient gemacht oder die zur ersprießlichen Zusammenarbeit der österreichischen Feuerwehren mit Feuerwehrorganisationen des Auslandes wesentlich beigetragen haben.

Voraussetzung für die Verleihung an Feuerwehrmitglieder ist jedenfalls das Erbringen von Leistungen, welche Vorbild- und Beispielwirkung ausgelöst haben, die über die Feuerwehr hinaus Bedeutung erlangt haben.

Die Florianmedaille des Oö. LFV kann weiters an Angehörige anderer Landes-Feuerwehrverbände in Österreich und ausländische Feuerwehrangehörige sowie an Angehörige von uniformierten Institutionen im In- und Ausland, welche zur Zusammenarbeit und Pflege der Beziehungen mit oberösterreichischen Feuerwehren wesentlich beigetragen haben, verliehen werden.

Die Florianmedaille des Oö. LFV II. Stufe (Silber) kann für besondere Verdienste um das Oö. Feuerwehrwesen verliehen werden.

Neben den oben genannten Voraussetzungen sind nachfolgende Funktionskriterien mögliche Maßstäbe für die Vergabebeurteilung:

  • die 10-jährige Tätigkeit in der Funktion als Abschnitts-Feuerwehrkommandant, als Bezirks-Feuerwehrkommandant oder als Mitglied der Landes-Feuerwehrleitung,
  • die 20-jährige Tätigkeit als Kommandant einer Feuerwehr,
  • die 40-jährige Tätigkeit als Mitglied des Feuerwehrkommandos sowie als Haupt- und Oberamtswalter.

Die Medaille ist in Silber ausgeführt.

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Mittwoch, 27. November 2024