Florianmedaille des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes Stufe III

Stiftung Beschluss der Satzung durch die Landesfeuerwehrleitung am 19.09.2017

Die Auszeichnungen des Oö. LFV sind vorgesehen für Mitglieder von öffentlichen Feuerwehren in OÖ, die sich um das oberösterreichische Feuerwehrwesen, insbesondere den Oö. LFV besonders verdient gemacht oder die zur ersprießlichen Zusammenarbeit der österreichischen Feuerwehren mit Feuerwehrorganisationen des Auslandes wesentlich beigetragen haben.

Voraussetzung für die Verleihung an Feuerwehrmitglieder ist jedenfalls das Erbringen von Leistungen, welche Vorbild- und Beispielwirkung ausgelöst haben, die über die Feuerwehr hinaus Bedeutung erlangt haben.

Die Florianmedaille des Oö. LFV kann weiters an Angehörige anderer Landes-Feuerwehrverbände in Österreich und ausländische Feuerwehrangehörige sowie an Angehörige von uniformierten Institutionen im In- und Ausland, welche zur Zusammenarbeit und Pflege der Beziehungen mit oberösterreichischen Feuerwehren wesentlich beigetragen haben, verliehen werden.

Die Florianmedaille des Oö. LFV III. Stufe (Bronze) kann für besondere Verdienste um das Oö. Feuerwehrwesen verliehen werden.

Neben den oben genannten Voraussetzungen sind nachfolgende Funktionskriterien mögliche Maßstäbe für die Vergabebeurteilung:

  • die 3-jährige Tätigkeit in der Funktion als Abschnitts-Feuerwehrkommandant, als Bezirks-Feuerwehr-kommandant oder als Mitglied der Landes-Feuerwehrleitung,
  • die 7-jährige Tätigkeit als Kommandant einer Feuerwehr,
  • die 10-jährige Tätigkeit als Mitglied des Feuerwehrkommandos sowie als Haupt- und Oberamtswalter,
  • die 15-jährige Tätigkeit als Mitglied des Feuerwehrkommandos mit beratender Stimme,
  • die 20-jährige besondere Tätigkeit als Feuerwehrmitglied

Die Medaille ist in Bronze ausgeführt.

Florianmedaille B avers Florianmedaille B revers
Mittwoch, 27. November 2024