Generelle Aufgaben des Strahlenschutzes

Die Strahlenschutzkräfte haben im Bedarfsfall folgende Aufgaben:

  • Rettung von Menschen aus verstrahlten Gebieten
  • Brandbekämpfung und technischer Einsatz in verstrahlten Gebieten zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr
  • Auffinden von Strahlenquellen
  • Einengung von verstrahlten Gebieten im großräumigen Gelände
  • Entstrahlung (Dekontaminierung), soweit dies im Rahmen des Einsatzes Aufgabe der Feuerwehren ist
  • Sicherstellung und eventueller Abtransport von verstrahltem Material und Brandschutt

Spezielle Aufgaben eines Strahlenspürtrupps

Folgende Tätigkeiten fallen in den Aufgabenbereich eines Strahlenspürtrupps (Gliederung siehe Organisation des Strahlenschutzes):

  • Strahlenmessen bzw. Strahlung nachweisen
  • Meldung an die Einsatzleitung
  • Markierung unter Angabe von Datum, Zeit und Dosisleistung
  • Probenahme
  • Bergung eines radioaktiven Stoffes
  • Veranlassung des Abtransportes eines radioaktiven Stoffes
  • Mithilfe beim Entstrahlungsdienst (Dekontaminierung)
  • Auswertung der beim Spüreinsatz angefallenen Daten (Strahlenpass - Einsatzbericht)

Spürarten und Spürverfahren

Die häufigste Art ist hier sicherlich das Spüren zu Fuß. Denkbar sind jedoch auch die Varianten Spüren mit dem Kraftfahrzeug oder mit Hubschrauber bzw. Flugzeug.

Bei den Spürverfahren wird unterschieden zwischen:

  • Durchstroßverfahren
    Der Spürtrupp stößt durch das verstrahlte Gebiet entweder auf einem befohlenen Spürweg oder in Richtung der größten Dosisleistung zum Spürziel durch. Wird die im Spürauftrag angegebene Umkehrdosisleistung (dabei handelt es sich um einen zum Schutz der Einsatzkräfte im Vorfeld bereits festgelegten Grenzwert der Strahlenbelastung) vom Spürtrupp nicht erreicht, ist die Dosisleistung in 1 m Entfernung von der Strahlenquelle anzugeben und zu markieren.
  • Spüren auf Verstrahlungslinien
    Der Spürtrupp spürt auf Punkten mit gleicher Dosisleistung. Die Verbindung dieser Punkte stellt eine sogenannte Verstrahlungslinie dar. Dieses Verfahren wird zur Abgrenzung und Markierung eines verstrahlten Gebietes angewendet.
  • Spüren an Geländepunkten
    Dabei wird die Verstrahlung an den im Spürauftrag angegebenen Punkten (Koordinaten auf der Karte, markante Punkte oder Gebäude) gemessen. Dieses Verfahren dient zur Feststellung der Verstrahlung in bestimmten Bereichen oder an bestimmten Punkten.
  • Mäanderverfahren
    Dieses Verfahren wird beim Spüren aus der Luft angewendet und dient dazu, große Flächen in relativ kurzer Zeit auf radioaktive Verstrahlung zu überprüfen. Der Begriff leitet sich von einem Fluss ab, der sich mit zahlreichen Schlingen seiner Mündung nähert. Der Mäander wird zunächst auf einer Landkarte aufgezeichnet. Nach diesen Aufzeichnungen wird der Pilot eingewiesen, sodass eine lückenlose Kontrolle möglich ist.

Spuehrverfahren

Mittwoch, 30. Oktober 2024