HJ Feuerwehrabzeichen |
HJ Formationsabzeichen avers |
HJ Formationsabzeichen revers |
Über die Stiftung dieses Leistungsabzeichens - als solches kann es wohl bezeichnet werden - gibt es in der Literatur unterschiedliche Angaben. Dieter Deuster legt das Datum in seinem Buch "Deutsche Polizei-Uniformen 1936-1945" auf Seite 276 auf den August 1940 und führt als Quelle einen nicht veröffentlichten Reichsbefehl des Reichsjugendführers vom 12.08.1940 an. Gert Efler datiert hingegen in "Deutsche Feuerwehrauszeichnungen" auf Seite 84 die Stiftung durch den Reichsführer SS auf den 28.06.1939. Er gibt dazu als Quelle das "Amtliche Nachrichtenblatt der Reichsjugendführung" vom 30.06.1939 an. Das Abzeichen war eine gewebte Raute, 4,5 x 6,5 cm, in je zwei schwarze und weiße Felder geviertelt. Darauf aufgelegt waren das karmesinrote Polizei-Hoheitsabzeichen und eine rote Flammenkrone. Das Abzeichen wurde in zwei Versionen verliehen: als "Führerabzeichen" (Deuster: weißer Rand; Efler: silberner Rand) für Führer von Feuerwehrscharen und Sachbearbeiter der HJ-Gebiete und als "Formationsabzeichen" (karmesinroter Rand) für die übrigen Angehörigen der Feuerwehrscharen. Es wurde auf dem linken Unterärmel etwa 3 bis 4 cm unterhalb des Ellenbogens aufgenäht. Einig ist sich die Literatur auch, dass Voraussetzung für den Erwerb des Abzeichens die Ablegung einer feuerwehrtechnischen Prüfung war. Das Sekretariat der Deutschen Feuerwehrjugend hält in seiner Broschüre "Helfer in der Feuerwehrjugend Teil I" auf Seite 19 den Inhalt der Prüfung fest: 1. a) Feuerlöschgesetz vom 23.11.1938 2. Einteilung der Brände 3. Löschtaktik 4. Persönliches Verhalten an der Brandstelle 5. Schlauchkunde 6. Löschwasserversorgung 7. Gerätekunde (Kleinlöschgeräte) 8. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen 9. Gas- und Rauchschutz 10. Brandbomben (Eigenschaften) 11. Waldbrände (Verhütung und Bekämpfung) 12. Persönliche Haltung (charakterlich, kameradschaftlich) des zu prüfenden Hitlerjungen |
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