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Bewerterverdienstabzeichen in Gold (BVAG) |
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Das Landesfeuerwehrkommando verlieh bis 2012 das BVAG für die 15malige Teilnahme an Landesbewerben als Bewerter, während etwa die Tätigkeit als Bewerter bei Bezirks- und Abschnittsbewerben sowie beim Wissenstest der Feuerwehr-Jugend unbelohnt blieb. Mit einer Richtlinie aus dem Mai 2014 wurde rückwirkend ab 01.01.2013 eine neue Regelung getroffen:
Mindestpunkte für die Vergabe des Abzeichens Für den Erwerb des BVAG ist eine Mindestanzahl von 750 Punkten erforderlich. Sonderregelung für die Tätigkeit als Bewerter bei Landesbewerben Nach einer Teilnahme an 21 Landesbewerben (in mindestens 21 Jahren) kann vom Bezirks-Feuerwehrkommandanten das BVAG, unabhängig von der vorhandenen Punkteanzahl verliehen werden. Die Anzahl der Jahre muss nicht lückenlos sein (z.B. 21 Bewerterdienste bei Landesbewerben in 30 Jahren). Pro Jahr darf jedoch nur ein Landesbewerb berücksichtigt werden.
Anrechnung der Bewertertätigkeit aus Vorjahren Die Umrechnung in das neue Punktesystem erfolgt durch die BFKDT, d.h. die BFKDT legen fest, wie viele Punkte alle aktiven Bewerter bis einschließlich 2012 angerechnet bekommen. |
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Bewerterverdienstabzeichen in Silber (BVAS) |
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Das Landesfeuerwehrkommando verlieh bis 2012 das BVAS für die 10malige Teilnahme an Landesbewerben als Bewerter, während etwa die Tätigkeit als Bewerter bei Bezirks- und Abschnittsbewerben sowie beim Wissenstest der Feuerwehr-Jugend unbelohnt blieb.
Mit einer Richtlinie aus dem Mai 2014 wurde rückwirkend ab 01.01.2013 eine neue Regelung getroffen:
FJ-Wissenstest, FjLA-Gold, LPR THL, SPR LPR, und ASLPR: je ein Punkt pro angefangener Stunde von der Bewerterbesprechung bis zur Schlussveranstaltung.
Mindestpunkte für die Vergabe des Abzeichens Für den Erwerb des BVAS ist eine Mindestanzahl von 500 Punkten erforderlich.
Sonderregelung für die Tätigkeit als Bewerter bei Landesbewerben Nach einer Teilnahme an 14 Landesbewerben (in mindestens 14 Jahren) kann vom Bezirks-Feuerwehrkommandanten das BVAS, unabhängig von der vorhandenen Punkteanzahl verliehen werden. Die Anzahl der Jahre muss nicht lückenlos sein (z.B. 14 Bewerterdienste bei Landesbewerben in 18 Jahren). Pro Jahr darf jedoch nur ein Landesbewerb berücksichtigt werden.
Anrechnung der Bewertertätigkeit aus Vorjahren
Die Umrechnung in das neue Punktesystem erfolgt durch die BFKDT, d.h. die BFKDT legen fest, wie viele Punkte alle aktiven Bewerter bis einschließlich 2012 angerechnet bekommen. |
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Bewerterverdienstabzeichen in Bronze (BVAB) |
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Das Landesfeuerwehrkommando verlieh bis 2012 das BVAB für die 5malige Teilnahme an Landesbewerben als Bewerter, während etwa die Tätigkeit als Bewerter bei Bezirks- und Abschnittsbewerben sowie beim Wissenstest der Feuerwehr-Jugend unbelohnt blieb. Mit einer Richtlinie aus dem Mai 2014 wurde rückwirkend ab 01.01.2013 eine neue Regelung getroffen:
FJ-Wissenstest, FjLA-Gold, LPR THL, SPR LPR, und ASLPR: je ein Punkt pro angefangener Stunde von der Bewerterbesprechung bis zur Schlussveranstaltung.
Mindestpunkte für die Vergabe des Abzeichens Für den Erwerb des BVAB ist eine Mindestanzahl von 250 Punkten erforderlich.
Sonderregelung für die Tätigkeit als Bewerter bei Landesbewerben Nach einer Teilnahme an 7 Landesbewerben (in mindestens 7 Jahren) kann vom Bezirks-Feuerwehrkommandanten das BVAB, unabhängig von der vorhandenen Punkteanzahl verliehen werden. Die Anzahl der Jahre muss nicht lückenlos sein (z.B. 7 Bewerterdienste bei Landesbewerben in 9 Jahren). Pro Jahr darf jedoch nur ein Landesbewerb berücksichtigt werden.
Anrechnung der Bewertertätigkeit aus Vorjahren
Die Umrechnung in das neue Punktesystem erfolgt durch die BFKDT, d.h. die BFKDT legen fest, wie viele Punkte alle aktiven Bewerter bis einschließlich 2012 angerechnet bekommen.
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BewerterverdienstabzeichenNicht jeder Feuerwehrkamerad kann Bewerter bei den Leistungsbewerben sein. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem der Besitz des FLAG sowie das Absolvieren einer eigenen Ausbildung. Der oberösterreichische Landesfeuerwehrverband verleiht das Bewerterverdienstabzeichen (so heißt die Bewerterspange korrekterweise) in drei Stufen: |