Oberösterreich: Feuerwehr-Verdienstmedaillen / Grieskirchen

Offizielle Bezeichnung

Feuerwehr - Verdienstmedaille des Bezirkes Grieskirchen

Aktuelle Statuten vom

01.01.2005 / 01.11.2019

Ursprünglich vom

28.03.1973

Verleihungskriterien

Gold

Silber Bronze
Kommandant 15 Jahre 10 Jahre 5 Jahre
Kommandomitglied (Kommandant-Stv., AW, Zugskommandant) 20 Jahre 15 Jahre 8 Jahre
Mitglieder mit besonderen Sachgebieten
(LN-Kommandant, Ausbildungsleiter,
Jugendbetreuer, Atemschutzgerätewart...)
20 Jahre 15 Jahre 8 Jahre
Gruppenkommandant 20 Jahre 15 Jahre 8 Jahre
Teilnahme an Landes-Leistungsbewerben - 12 Jahre 8 Jahre
Feuerwehrmitglieder ohne Funktion 30 Jahre 20 Jahre 10 Jahre
Mitarbeiter im BFKDO bzw. AFKDO im eigenen Bezirk 15 Jahre 10 Jahre 5 Jahre
Feuerwehrfunktionäre des OÖ. Landes-Feuerwehrverbandes, BFKDT, AFKDT des eigenen Bezirkes - - -
Feuerwehrfunktionäre aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland - - -
Bürgermeister kein zeitliches Mindesterfordernis kein zeitliches Mindesterfordernis kein zeitliches Mindesterfordernis
Mandatare und Organe von Gemeinden - - -
Amts- und Verwaltungsorgane öffentlicher Einrichtungen, Behörden- und Ämtervertreter kein zeitliches Mindesterfordernis kein zeitliches Mindesterfordernis kein zeitliches Mindesterfordernis

Die Einleitung in den Statuten verweist bereits darauf, dass die Medaille zur Ehrung von besonders verdienstvollen Feuerwehrmitgliedern, Vertretern von Ämtern und Behörden, Vereinen, Wirtschaftstreibenden und wichtigen, in der Öffentlichkeit stehenden Personen, die sich um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben, geschaffen wird.

In weiterer Folge wird bei "einfachen" Mitgliedern zusätzlich gefordert, dass die Leistungen über das normale Ausmaß hinausgehen müssen.

Auch bei Bürgermeistern, Amts- und Verwaltungsorganen, Wirtschaftstreibenden, Funktionären von Blaulichtorganisationen und kirchlichen Amtsträgern wird nochmals gesondert darauf hingewiesen, dass eine Verleihung nur dann erfolgen kann, wenn sich diese für das Feuerwehrwesen besonders einsetzen bzw. eingesetzt haben.

Das BFKDO kann darüber hinaus über Antrag des BFKDTen oder eines AFKDTen an Personen, die nicht in den Statuten angeführt werden, Medaillen verleihen.

Beschluss zur Verleihung

Mehrheitsbeschluss des BFK und der drei AFK

Besonderheit

-

Band

Dreiecksband, grün-rot gespalten

Statuten zum Download (Symbol anklicken)

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Grieskirchen FW VM G avers

Grieskirchen FW VM G revers

Gold avers

Gold revers

 Grieskirchen FW VM S avers

Grieskirchen FW VM S revers

Silber avers
(Variante Hellsilber)

Silber revers
(Variante Hellsilber)

 Grieskirchen FW VM S avers V 1

Grieskirchen FW VM S revers V 1

 Silber avers
(Variante Altsilber patiniert)

Silber revers
(Variante Altsilber patiniert)

 Grieskirchen FW VM B avers

Grieskirchen FW VM B revers

 Bronze avers
vermutlich ältere Variante

Bronze revers
vermutlich ältere Variante