- Details
- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 06. Juni 2023 11:34
Organisation des Atemschutzes |
Feuerwehren, die mit Atemschutzgeräten ausgerüstet sind, haben Atemschutzgeräteträger und zumindest einen Atemschutzwart ausbilden zu lassen. Der Lehrstoff für die theoretische Ausbildung umfasst:
Die praktische Ausbildung erstreckt sich auf
Den Abschluss des Lehrganges bildet eine Erfolgskontrolle. Atemschutzgeräteträger müssen neben der erwähnten Ausbildung auch die erforderliche körperliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch eine ärztliche Untersuchung. Jeder Atemschutzgeräteträger hat jährlich an mindestens zwei Atemschutzübungen aktiv teilzunehmen, wobei jeweils ein volles Gerät zu veratmen ist. Dem Atemschutzgeräteträger soll so die für den Einsatz erforderliche Sicherheit vermittelt werden. Der Atemschutzwart ist für die Wartung und Prüfung der Atemschutzgeräte nach Gebrauch, die periodische Überprüfung der Geräte und die damit verbundene Verwaltung zuständig. Er hat auch für die Weiterbildung der Atemschutzgeräteträger und für deren ärztliche Untersuchung Sorge zu tragen. Der Atemschutzwart wird vom Kommandanten ernannt und ist diesem gegenüber verantwortlich. Unsere Atemschutzgeräteträger sind bestens ausgebildet und auf jeden Einsatz gut vorbereitet. Einige haben auch eine Vollschutzanzugträgerausbildung. Da bei Verkehrsunfällen immer mit gefährlichen Stoffen zu rechnen ist, wird auch in diese Richtung intensiv geschult. Atemschutzgeräteträger der FF Pupping sind aktuell (06.06.2023):
|