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- Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 07. Juni 2018 07:54
Bewerterverdienstabzeichen in Bronze (BVAB) |
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Das Landesfeuerwehrkommando verlieh bis 2012 das BVAB für die 5malige Teilnahme an Landesbewerben als Bewerter, während etwa die Tätigkeit als Bewerter bei Bezirks- und Abschnittsbewerben sowie beim Wissenstest der Feuerwehr-Jugend unbelohnt blieb. Mit einer Richtlinie aus dem Mai 2014 wurde rückwirkend ab 01.01.2013 eine neue Regelung getroffen:
FJ-Wissenstest, FjLA-Gold, LPR THL, SPR LPR, und ASLPR: je ein Punkt pro angefangener Stunde von der Bewerterbesprechung bis zur Schlussveranstaltung.
Mindestpunkte für die Vergabe des Abzeichens Für den Erwerb des BVAB ist eine Mindestanzahl von 250 Punkten erforderlich.
Sonderregelung für die Tätigkeit als Bewerter bei Landesbewerben Nach einer Teilnahme an 7 Landesbewerben (in mindestens 7 Jahren) kann vom Bezirks-Feuerwehrkommandanten das BVAB, unabhängig von der vorhandenen Punkteanzahl verliehen werden. Die Anzahl der Jahre muss nicht lückenlos sein (z.B. 7 Bewerterdienste bei Landesbewerben in 9 Jahren). Pro Jahr darf jedoch nur ein Landesbewerb berücksichtigt werden.
Anrechnung der Bewertertätigkeit aus Vorjahren
Die Umrechnung in das neue Punktesystem erfolgt durch die BFKDT, d.h. die BFKDT legen fest, wie viele Punkte alle aktiven Bewerter bis einschließlich 2012 angerechnet bekommen.
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