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Feuerwehrjugend-Leistungsabzeichen in Bronze |
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Leistungsabzeichen in der Form ab 1978 |
Beim 3. Landes-Feuerwehrjugendleistungsbewerb in Gmunden wurden auch in Oberösterreich die bundeseinheitlich geltenden Jugendbewerbsbestimmungen - vorerst teilweise - eingeführt. Der Bewerb bestand aus einem praktischen Teil (Feuerwehrhindernisübung) und einem theoretischen Teil (Fragen zu Gerätelehre, Unfallverhütung und Bekleidungsvorschriften). Mit den neuen Bestimmungen wurde auch das bundeseinheitlich gestaltete Feuerwehrjugend-Leistungsabzeichen eingeführt. Der Bewerb wurde bis 1984 nur in Bronze durchgeführt. |
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HJ Feuerwehrabzeichen |
HJ Formationsabzeichen avers |
HJ Formationsabzeichen revers |
Über die Stiftung dieses Leistungsabzeichens - als solches kann es wohl bezeichnet werden - gibt es in der Literatur unterschiedliche Angaben. Dieter Deuster legt das Datum in seinem Buch "Deutsche Polizei-Uniformen 1936-1945" auf Seite 276 auf den August 1940 und führt als Quelle einen nicht veröffentlichten Reichsbefehl des Reichsjugendführers vom 12.08.1940 an. Gert Efler datiert hingegen in "Deutsche Feuerwehrauszeichnungen" auf Seite 84 die Stiftung durch den Reichsführer SS auf den 28.06.1939. Er gibt dazu als Quelle das "Amtliche Nachrichtenblatt der Reichsjugendführung" vom 30.06.1939 an. Das Abzeichen war eine gewebte Raute, 4,5 x 6,5 cm, in je zwei schwarze und weiße Felder geviertelt. Darauf aufgelegt waren das karmesinrote Polizei-Hoheitsabzeichen und eine rote Flammenkrone. Das Abzeichen wurde in zwei Versionen verliehen: als "Führerabzeichen" (Deuster: weißer Rand; Efler: silberner Rand) für Führer von Feuerwehrscharen und Sachbearbeiter der HJ-Gebiete und als "Formationsabzeichen" (karmesinroter Rand) für die übrigen Angehörigen der Feuerwehrscharen. Es wurde auf dem linken Unterärmel etwa 3 bis 4 cm unterhalb des Ellenbogens aufgenäht. Einig ist sich die Literatur auch, dass Voraussetzung für den Erwerb des Abzeichens die Ablegung einer feuerwehrtechnischen Prüfung war. Das Sekretariat der Deutschen Feuerwehrjugend hält in seiner Broschüre "Helfer in der Feuerwehrjugend Teil I" auf Seite 19 den Inhalt der Prüfung fest: 1. a) Feuerlöschgesetz vom 23.11.1938 2. Einteilung der Brände 3. Löschtaktik 4. Persönliches Verhalten an der Brandstelle 5. Schlauchkunde 6. Löschwasserversorgung 7. Gerätekunde (Kleinlöschgeräte) 8. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen 9. Gas- und Rauchschutz 10. Brandbomben (Eigenschaften) 11. Waldbrände (Verhütung und Bekämpfung) 12. Persönliche Haltung (charakterlich, kameradschaftlich) des zu prüfenden Hitlerjungen |
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Feuerwehrjugend-Wissenstestabzeichen in Bronze (FJWTAB) |
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FJWTAB von 1983 bis 1993 |
Die Geschichte des Wissenstests geht in Österreich bis auf das Jahr 1977 zurück. In Oberösterreich wurde der Wissenstest in Bronze erstmals 1983 durchgeführt. Voraussetzung war die Vollendung des 13. Lebensjahres, ein Jahr Feuerwehrmitgliedschaft und die erfolgreich abgelegte 2. Erprobung. Nach der aktuell gültigen Dienstanweisung kann das FJWTAB in dem Jahr erworben werden, in dem das JFM 11 Jahre alt wird. Voraussetzung ist nunmehr die erfolgreich abgelegte 1. Erprobung. Eine Mindestdauer der Mitgliedschaft bei der Feuerwehr ist nicht mehr vorgesehen. |
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Erstes OÖ. Jugend-Feuerleistungsabzeichen in Silber |
FJLA von 1972 bis 1975 |
Die Jugendgruppen traten in den Jahren 1972 bis 1975 - noch immer - bei den Feuerwehrleistungsbewerben der Aktivgruppen an. Erfolgreiche Teilnehmer erhielten aber erstmals ein eigenes Abzeichen, das speziell für die Jugendgruppen geschaffen wurde. Dieses löste die bis dahin gebräuchliche Anstecknadel ab. Es ist eine verkleinerte Form (Höhe 30 mm, Breits 22 mm) des Feuerwehrleistungsabzeichens in Silber mit der Aufschrift "Jugend". |