Bewerterverdienstabzeichen in Gold (BVAG)

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Das Landesfeuerwehrkommando verlieh bis 2012 das BVAG für die 15malige Teilnahme an Landesbewerben als Bewerter, während etwa die Tätigkeit als Bewerter bei Bezirks- und Abschnittsbewerben sowie beim Wissenstest der Feuerwehr-Jugend unbelohnt blieb.

Mit einer Richtlinie aus dem Mai 2014 wurde rückwirkend ab 01.01.2013 eine neue Regelung getroffen:

Bewerb Punkte
FLA-Gold  14   
WLA-Gold 12   
FULA-Bronze 15   
FULA-Silber 15   
FULA-Gold 15   
Strahlenmess-LA Bronze 10   
Strahlenmess-LA Silber  10   
WLA-Bronze/Silber 20   
LFLB 25   
LFJLB  25   
Abschnitts-FLB, FjLB  8   
Bezirks-FLB, FjLB 8   
Bezirks-/Abschn.Nass-FLB 8   
Bezirks-WWLB 8   
Bezirks-/Abschn.Kuppelbewerb        5   


FJ-Wissenstest, FjLA-Gold, LPR THL, SPR LPR, und ASLPR: je ein Punkt pro angefangener Stunde von der Bewerterbesprechung bis zur Schlussveranstaltung.

Mindestpunkte für die Vergabe des Abzeichens

Für den Erwerb des BVAG ist eine Mindestanzahl von 750 Punkten erforderlich.

Sonderregelung für die Tätigkeit als Bewerter bei Landesbewerben

Nach einer Teilnahme an 21 Landesbewerben (in mindestens 21 Jahren) kann vom Bezirks-Feuerwehrkommandanten das BVAG, unabhängig von der vorhandenen Punkteanzahl verliehen werden. Die Anzahl der Jahre muss nicht lückenlos sein (z.B. 21 Bewerterdienste bei Landesbewerben in 30 Jahren). Pro Jahr darf jedoch nur ein Landesbewerb berücksichtigt werden.

Anrechnung der Bewertertätigkeit aus Vorjahren

Die Umrechnung in das neue Punktesystem erfolgt durch die BFKDT, d.h. die BFKDT legen fest, wie viele Punkte alle aktiven Bewerter bis einschließlich 2012 angerechnet bekommen.

Freitag, 19. April 2024