Oberösterreich: Die Entwicklung der Feuerwehr-Dienstmedaillen

Nach der der Abschaffung der bundesstaatlichen Dienstmedaillen mussten landesgesetzliche Bestimmungen formuliert werden. Sehr schnell gab es bundesländerspezifische Eigenheiten. Die offensichtlichste davon war, das die Länder mehr und mehr dazu übergingen, den Bundesadler durch das Landeswappen oder durch eine gänzlich andere Gestaltung (zB. durch Abbildung des Hl. Florian) zu ersetzen. Auch die Rückseite wurde teilweise unterschiedlich gestaltet.

Die letzte Gemeinsamkeit der Auszeichnungen aller neun Bundesländer war lange das orangegelbe Band. Das hat sich inzwischen auch geändert, wenn man etwa die Steiermark oder Tirol betrachtet.

Historisch interessierte Leser können die nun folgenden Gesetze im Original (PDF-Datei) lesen:

pdf_logo.jpgLandesgesetzblatt für Oberösterreich Nr. 51/1952

pdf_logo.jpgLandesgesetzblatt für Oberösterreich Nr. 7/1956

pdf_logo.jpgLandesgesetzblatt für Oberösterreich Nr. 28/1956

pdf_logo.jpgLandesgesetzblatt für Oberösterreich Nr. 29/1994

pdf_logo.jpgLandesgesetzblatt für Oberösterreich Nr. 62/1994

pdf_logo.jpgLandesgesetzblatt für Oberösterreich Nr. 62/2000

Im Folgenden wird die Entwicklung der oberösterreichischen Dienstmedaillen für 25, 40 und 50 Jahre dargestellt:

1952:

Im Gesetz vom 1. Oktober (LGBl Nr. 51/1952) beschließt der Landtag die Schaffung eines "Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerwehrwesen". Dieses wird für 25jährige und 40jährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens verliehen und trägt den Namen

O.ö. Feuerwehrverdienstmedaille.

Auffälligste Änderung gegenüber der bisherigen Praxis: Mit diesem Gesetz wurde lediglich eine Dienstmedaille für die Feuerwehr geschaffen. Für die im Dienste des Rettungswesens Stehenden wurde eine eigene Dienstmedaille geschaffen.

Die Medaille hat einen Durchmesser von 32 mm und zeigt auf der Vorderseite das Wappen des Landes Oberösterreich umrahmt von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranz.

Auf der Rückseite befindet sich in einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift "25" bzw. "40" und die Umschrift "Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens". Die Medaille für 25 Jahre ist aus Bronze, die für 40 Jahre versilbert.

Das Gesetz enthält in § 3 die Bestimmung, dass "das Ehrenzeichen an Personen verliehen wird, die während des in § 1 bezeichneten Zeitraumes (Anmerkung: 25 bzw. 40 Jahre) ununterbrochen in Organisationen des Feuerwehrwesens tätig waren und sich bei dieser Tätigkeit Verdienste erworben haben.

Das Gesetz enthält auch noch detaillierte Regelungen, welche Dienstzeiten einzurechnen sind bzw. wie Unterbrechungen der Dienstzeiten allenfalls einzurechnen sind:

  • So zählt etwa die tatsächliche Dienstzeit in einer dem Feuerwesen dienenden Organisation in Oberösterreich gleichermaßen wie die in einem anderen Bundesland oder gar im Ausland.
  • Zeiträume, in denen der für die Verleihung in Betracht Kommende, durch behördlichen Auftrag zu einer militärischen oder sonstigen persönlichen Dienstleistung herangezogen wurde, gelten ebensowenig als Unterbrechung wie sonstige Unterbrechungszeiträume bis zu insgesamt 2 1/2 Jahren bei der Verleihung eines Ehrenzeichens für eine 25jährige oder bis zu insgesamt 4 Jahren bei der Verleihung eines Ehrenzeichens für eine 40jährige verdienstvolle Tätigkeit.

Rigoros sind die Strafbestimmungen: Wer das Ehrenzeichen unbefugt trägt oder es Unbefugten überlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe bis zu 3.000 Schilling (damals eine beträchtliche Summe) oder mit Arrest bis zu einem Monat bestraft.
Anmerkung des Autors: Nicht dran zu denken, was diese Strafbestimmung in der heutigen Zeit bedeuten würde, wo man die Dienstmedaillen täglich und problemlos über Internetauktionen erwerben und verkaufen kann.
 

OOe FW DM 25 J Avers

OOe FW DM 25 J Revers

Dienstmedaille 25 Jahre bronze avers

Dienstmedaille 25 Jahre bronze revers

OOe FW DM 40 J Avers

OOe FW DM 40 J Revers

Dienstmedaille 40 Jahre silber avers

Dienstmedaille 40 Jahre silber revers

1956:

Am 23. März 1956 beschließt der Landtag das Gesetz über Ehrenzeichen für Verdienste im Feuerwehrwesen (O.ö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz - LGBl Nr. 7/1956). Einige Monate später wird die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 31. Juli 1956 über die Ausstattung, die Art des Tragens und die Bedingungen der Verleihung der Ehrenzeichen für Verdienste im Feuerwehrwesen (Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung - LGBl Nr. 28/1956) veröffentlicht.

Eine Änderung bei den Dienstmedaillen ergibt sich in folgenden Punkten:

  • Die exakte Bezeichnung lautet "Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille".
  • Ausdrücklich festgehalten ist nunmehr, dass die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band durch einen Ring hergestellt wird. Ob es sich dabei um eine tatsächliche Neuerung handelt oder ob hier nur in der Verordnung geregelt wurde, was ohnehin Praxis war, entzieht sich der Kenntnis des Autors.
  • Die sonstigen Zeiträume, die nicht als Unterbrechung gelten, werden nun anhand eines Beispiels ("Krankheit oder ähnliches") genauer definiert.
  • Die Strafbestimmung wird gleich zweifach milder formuliert: Einerseits entfällt die Androhung des Arrestes (die Geldstrafe bleibt aber unverändert), andererseits wird nicht das bloße Überlassen an Unbefugte bestraft, sondern nur noch das "Überlassen an Unbefugte zum Tragen".

1994:

Lange halten Gesetz und Verordnung in Bezug auf Dienstmedaillen - immerhin 38 Jahre. Die Feuerwehrmänner werden jedoch immer älter und so mancher hat schon eine Dienstzeit von 50 und mehr Jahren "auf dem Buckel". Dem wird 1994 Rechnung getragen.

Der Landtag beschließt am 27. Jänner ein Landesgesetz, mit dem das O.ö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz gändert wird (O.ö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz-Novelle 1994 - LGBl Nr. 29/1994). Damit wird das Gesetz aus dem Jahr 1956 lediglich in einer Bestimmung geändert: Die Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 50jährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens wird geschaffen.

Die Landesregierung ergänzte darauf aufbauend auch die Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung (LGBl Nr. 62/1994). Die neue Medaille ist vergoldet, weist auf der Rückseite die Inschrift "50" auf und ist im Übrigen gleich der Medaille für 25 Jahre ausgestattet. Die oben erwähnten "sonstigen Zeiträume" einer Unterbrechung dürfen bei dieser Medaille bis zu insgesamt 5 Jahre betragen.

OOe FW DM 50 J Avers

OOe FW DM 50 J Revers

Dienstmedaille 50 Jahre gold avers

Dienstmedaille 50 Jahre gold revers

2000:

Die Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung 2000 (LGBl Nr. 62/2000) wird am 31. Juli in einer neuen Fassung veröffentlicht.

Inhaltlich ergeben sich bei den Dienstmedaillen nur zwei Änderungen:

  • In der Umschrift auf der Rückseite wird nunmehr das Wort "Gebiet" anstelle "Gebiete" verwendet wird. Dem Autor ist jedoch zumindest ein Fall in der eigenen Feuerwehr bekannt, in dem einem Kameraden noch nach dem Jahr 2000 eine Dienstmedaille in der alten Form verliehen wurde.
  • Neu geregelt wird auch, dass als Unterbrechung der Dienstzeit jedenfalls eine Beurlaubung aus dem Feuerwehrdienst gemäß § 22 Abs. 6 oder § 28 Abs. 8 des Oö. Feuerwehrgesetzes gilt.
    Anmerkung: "Feuerwehrmitglieder, die ihre gesundheitliche Eignung nur vorübergehend, mindestens jedoch für sechs Monate, verlieren, und Feuerwehrmitglieder, die aus persönlichen, beruflichen oder sonstigen Gründen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht in der Lage sind, sich im Feuerwehrdienst zu betätigen, sind über ihren Antrag vom Feuerwehrkommando mit Bescheid für die Dauer ihrer Verhinderung zu beurlauben."
Freitag, 19. April 2024