Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich

Stiftung (aktuelle Grundlage) Bundesgesetz vom 15.07.1969 und Verordnung vom 13.06.1953 (Statut)

Die Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wurden bereits mit Gesetz vom 02.04.1952, das am  27.08.1954 bereits wieder geändert wurde, geschaffen. Die nächste und vorläufig letzte Anpassung erfolgte - wie oben erwähnt - 1969.

Die Verleihung erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung.

Gemäß Statut wird das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich an Personen verliehen, die für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen vollbracht und ausgezeichnete Dienste geleistet haben.

Um das entsprechende Ausmaß der Verdienste zu würdigen, gibt es mittlerweile 15 Abstufungen. Die niedrigste Auszeichnung, die Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich, wird allerdings mittlerweile nicht mehr verliehen.

Das hier gezeigte Goldene Verdienstzeichen ist die 11. Stufe, also eine vergleichsweise niedrige Auszeichnung. Dazu muss aber festgehalten werden, dass in der konkreten Verleihungspraxis ein "Normalsterblicher" kaum über die 9. Stufe hinauskommt.

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Freitag, 19. April 2024